Busbeförderung

5-2 Busbeförderung

 

 

Wer ist für die Schülerbeförderung zuständig?

Das Busunternehmen wird vom Schulträger (Stadt Rüsselsheim) mit der Schülerbeförderung beauftragt.

 

Welches Busunternehmen fährt die Schülerinnen und Schüler?

Verschiedene Busunternehmen fahren die Schülerinnen und Schüler zur Schule und nach Schulende wieder nach Hause.

Hier finden Sie die aktuelle Liste.

 

Was ist die Aufgabe der Busfahrerin oder des Busfahrers?

Für den Einsatz und die Einweisung der Busfahrerinnen und Busfahrer ist das Busunternehmen zuständig. Die Busfahrerinnen und Busfahrer sind für die sichere und pünktliche Beförderung verantwortlich.

 

Die Fahrerinnen und Fahrer teilen Ihnen die Abfahrts- und Ankunftszeiten und den Haltepunkt mit. Sie und auch die Begleitpersonen dürfen sich nicht vom Bus entfernen, um z.B. bei Ihnen zu klingeln oder das Kind an die Haustür zu bringen. 

 

Wann wird eine Busbegleitung eingesetzt?

Eine Busbegleitung sichert für einzelne Kinder mit besonderen gesundheitlichen Problemen (z.B. Epilepsie) oder mit Verhaltensproblemen die Busfahrt. In medizinischen Notfallsituationen alarmieren sie ärztliche Hilfe. Medikamente dürfen die Busbegleitungen nicht verabreichen.
 

Wer legt die Abholzeit/Ankunftszeit fest?

Die Abholzeiten ergeben sich aus dem Tourenverlauf, der so geplant ist, dass die Kinder möglichst kurze Fahrtzeiten haben. Um verlässliche Abholzeiten zu haben, ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem Kind pünktlich am Haltepunkt bereit stehen. Mittags ist es ebenfalls nötig, dass Sie Ihr Kind am vereinbarten Ort in Empfang nehmen. Der Bus wird nur 3 Minuten am Abholpunkt warten und dann seine Fahrt fortsetzen. Die Busfahrerinnen und Busfahrer dürfen sich nicht von ihrem Bus entfernen, um z.B. bei Ihnen zu klingeln oder das Kind an die Haustür zu bringen. Die Busfahrerinnen und Busfahrer dürfen das Kind nur den Eltern oder beauftragten Personen übergeben.
 

Was mache ich bei Erkrankung meines Kindes?

Im Falle einer Erkrankung oder wenn Ihr Kind aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen kann, informieren Sie die Busfahrerin oder den Busfahrer telefonisch. Informieren Sie diese einen Tag, bevor Ihr Kind wieder die Schule besucht. Melden Sie Ihr Kind auch telefonisch in der Schule ab, weil es sonst von den Lehrkräften gesucht wird.
 

Welche Informationen sind für eine sichere Fahrt wichtig?

Wenn Ihr Kind gesundheitliche Einschränkungen hat, so informieren Sie bitte die Busfahrerin oder den Busfahrer über das Erscheinungsbild und was zu tun ist. Ebenso ist dies im Falle von Verhaltensproblemen wie Ängsten, Aggressivität u.ä. zu tun.
 

Was mache ich bei Problemen?

Ein klärendes Gespräch mit der Busfahrerin oder dem Busfahrer vermeidet häufig Ärger. Sollten Sie die Probleme nicht gemeinsam lösen können, so informieren Sie bitte zunächst die Schule. In jedem Fall ist es sinnvoll dies schriftlich zu tun. Wir werden uns bemühen, gemeinsam mit Schulverwaltung und Busunternehmen die Schwierigkeiten so schnell wie möglich zu beseitigen.

Helen-Keller-Schule
Elsa-Brändström-Allee 11
65428 Rüsselsheim am Main

 

Fon: 06142 / 301930
Fax: 06142 / 3019315
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