Schule und dann?

5-7 Schule und dann

- Vorbereitung auf das Arbeitsleben und Hilfen zur Lebensplanung -

 

 

Durchführung von Betriebspraktika


Alle Schülerinnen und Schüler der Berufsorientierungsstufe (BO) absolvieren pro Schuljahr ein Betriebspraktikum zur Berufsorientierung.

Es findet als Block statt und wird in der Regel wie folgt organisiert:


1. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Es gibt im Kreis Groß-Gerau drei Zweigstellen der Werkstätten für behinderte Menschen Rhein-Main, denen die Schülerinnen und Schüler je nach Wohnort zugewiesen werden: in Rüsselsheim-Königstädten, in Biebesheim und in Mörfelden.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten dort entweder im Berufsbildungsbereich oder in einer Arbeitsgruppe im Produktionsbereich.
Die Praktikantinnen und Praktikanten der einzelnen Werkstätten werden nach Möglichkeit mit Bussen oder Taxis gefahren. Wenn dies nicht möglich ist, wird die Fahrt von den Erziehungsberechtigten organisiert. Auch eine selbstständige Bewältigung des Arbeitsweges zu Fuß, mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln ist möglich.

Die Arbeitszeit entspricht in Biebesheim und Mörfelden der regulären WfbM-Arbeitszeit und in Rüsselsheim den aktuellen Schulzeiten.


2. Tagesförderstätten

Für umfassend beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler gibt es zwei Tagesförderstätten, die den Werkstätten in Biebesheim und in Königstädten angegliedert sind. Auch in Mörfelden wurde eine Tagesförderstätte eröffnet.

In der Tagesförderstätte in Königstädten kommen die Schülerinnen und Schüler mit den Schulbussen, gehen von der Schule aus mit ihren Betreuerinnen in die Tagesförderstätte und kommen rechtzeitig zum Ende der Schulzeit zurück in die Schule, um von dort aus mit dem Schulbus nach Hause zu fahren. In der Tagesförderstätte in Biebesheim oder Mörfelden werden die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit mit Bussen befördert, ihre Anwesenheitszeit dort entspricht der regulären Anwesenheitszeit in der Tagesförderstätte.


3. Betriebspraktika außerhalb der WfbM

Möglich ist auch die Durchführung von Betriebspraktika außerhalb der WfbM, z.B. im Einzelhandel, bei Städtischen Betriebshöfen, in handwerklichen Betrieben, in einem Altenheim etc. Ein Betriebspraktikum in einem solchen ‚Freien Betrieb’ des Ersten Arbeitsmarktes setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler (evtl. gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten) einen geeigneten Praktikumsplatz ausfindig macht und Adresse des Betriebs, Telefonnummer und Ansprechpartner an den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin übermittelt werden. Voraussetzung ist ein vorheriger persönlicher Kontakt zum Betrieb mit der Anfrage, ob ein Betriebspraktikum möglich ist. In Zusammenarbeit von Klassenleitung, Praktikumsleitung und Betrieb können dann die entsprechenden organisatorischen und rechtlichen Bedingungen geschaffen werden. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass der Arbeitsweg möglichst selbstständig bewältigt werden kann bzw. von den Erziehungsberechtigten organisiert wird.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie bitte den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin an.

 

Informationsabend für die Erziehungsberechtigen mit dem Thema "Schulabschluss – und was kommt danach"?

Alle zwei Jahre organisieren die Lehrerinnen und Lehrer der Berufsorientierungsstufe für die Erziehungsberechtigten der BO-Stufen-Schülerinnen und -Schüler und interessierte Erziehungsberechtigte der Hauptstufenschülerinnen und -schüler einen Informationsabend mit Vertretern von Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), Tagesförderstätte, Wohnheim, Berufsschule, Agentur für Arbeit zum Thema ‚Schulabschluss – und was kommt danach?’. An diesem Informationsabend werden die einzelnen Institutionen vorgestellt, die Erziehungsberechtigten können sich einen Eindruck von den verschiedenen Institutionen verschaffen, Fragen stellen und Kontaktadressen erhalten. Auf dieser Basis können sie dann für einen späteren Zeitpunkt Einzelberatungs- und Besichtigungstermine vereinbaren.

 

 

Kontakt zur Agentur für Arbeit zur Regelung der Kostenübernahme

Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, die möglicherweise zur Schulentlassung anstehen, müssen rechtzeitig Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit aufnehmen. Dies ist vor allem zur Regelung der Kostenübernahme für die Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen oder für eine andere Maßnahme wichtig. Hierfür richtet die Agentur für Arbeit Bad Homburg an ein bis zwei Vormittagen (voraussichtlich im April/Mai) in den Räumen der Helen-Keller-Schule während der Schulzeit Sprechzeiten an. Zu diesem Gespräch ist die Anwesenheit der Erziehungsberechtigten und der jeweiligen Schüler zwingend notwendig. Wer diesen Termin nicht wahrnehmen kann, kann die Anträge selbst in der Agentur für Arbeit in Bad Homburg stellen. Falls sich im Verlauf des Schuljahres herausstellt, dass eine Schülerin/ein Schüler die Schule doch noch ein weiteres Jahr besuchen wird, so braucht dieser Besuch bei der Agentur für Arbeit im nächsten Jahr in der Regel nicht wiederholt zu werden.

Info Gesprächstermin und Kontakt Agentur für Arbeit Bad Homburg

 

 

Weiterführende Informationen:

Auf den Seiten WfB Rhein-Main e.V. können Sie sich über die Werkstätten informieren.

Dort finden Sie auch den Bereich Tagesförderstätte.

 

Zum Thema betreutes Wohnen können Sie sich bei den Einrichtungen Inselhof, Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD) und WfB Eindrücke und Informationen verschaffen.

 

Weitere Informationen zu den Themen Soziale Teilhabe, Arbeit und Beschäftigung und Vieles mehr finden Sie auf den Seiten des Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen.