Inklusiver Unterricht
Auch Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung können unter bestimmten Voraussetzungen an einer Regelschule unterrichtet werden. Sie werden dort von einer Förderschullehrkraft einige Stunden unterstützt.
Auch Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung können unter bestimmten Voraussetzungen an einer Regelschule unterrichtet werden. Sie werden dort von einer Förderschullehrkraft einige Stunden unterstützt.
Helen-Keller-Schule
Elsa-Brändström-Allee 11
65428 Rüsselsheim-Königstädten
Fon: 06142 / 301930
Fax: 06142 / 3019315
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