Aufnahme

5-1 Aufnahme

 

Aufnahme finden Kinder und Jugendliche der Stadt Rüsselsheim und des Kreises Groß-Gerau im schulpflichtigen Alter.

Unsere Schule besuchen ausschließlich Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf geistige Entwicklung. Sie bedürfen andauernder und umfassender Unterstützung bei ihrer Lebensführung.


Neben der geistigen Behinderung haben viele der Kinder und Jugendlichen körperliche Beeinträchtigungen oder auch Sinnesbeeinträchtigungen zu bewältigen.

Schulanfänger mit kognitiven Entwicklungsproblemen werden von der zuständigen Grundschule an das Staatliche Schulamt gemeldet. Nach einer sonderpädagogischen Diagnostik wird gegebenenfalls Förderbedarf im Sinne der Schule für geistige Entwicklung festgestellt.


Das staatliche Schulamt entscheidet im Benehmen mit den Eltern über die Beschulung im gemeinsamen Unterricht oder weist die Schulanfänger und Schulanfängerinnen der Helen-Keller-Schule zu.