Aufnahme
Aufnahme finden Kinder und Jugendliche der Stadt Rüsselsheim und des Kreises Groß-Gerau im schulpflichtigen Alter.
Unsere Schule besuchen ausschließlich Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf geistige Entwicklung. Sie bedürfen andauernder und umfassender Unterstützung bei ihrer Lebensführung.
Neben der geistigen Behinderung haben viele der Kinder und Jugendlichen körperliche Beeinträchtigungen oder auch Sinnesbeeinträchtigungen zu bewältigen.
Schulanfängerinnen und Schulanfänger mit kognitiven Entwicklungsproblemen werden von der zuständigen Grundschule an das Staatliche Schulamt gemeldet. Nach einer sonderpädagogischen Diagnostik wird gegebenenfalls der Förderbedarf im Sinne der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung festgestellt.
Das staatliche Schulamt entscheidet im Benehmen mit den Eltern über die Beschulung im gemeinsamen Unterricht oder weist die Schulanfängerinnen und Schulanfänger der Helen-Keller-Schule zu.