Klassenfahrtzuschüssex

 

 

Wenn Eltern sich eine Klassenfahrt nicht leisten können, müssen ihre Kinder nicht zu Hause bleiben. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II übernimmt die zuständige Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Kommune (ARGE) die Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt. Auch Eltern, die keine finanzielle Grundsicherung vom Staat bekommen und das Geld nicht aufbringen können, haben Anspruch auf eine Erstattung der Kosten durch die ARGE.

Dort sollten Sie möglichst früh und vor allem vor der Fahrt den Antrag stellen. Sozialhilfeempfänger wenden sich an die Stelle, die den Anspruch auf Sozialhilfe bescheinigt. (zitiert aus Ökotest Heft 6/2008)

Helen-Keller-Schule
Elsa-Brändström-Allee 11
65428 Rüsselsheim am Main

 

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